Steuerbüro
Regina Feger

 

Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:

 

Leistungen bezüglich der Grundsteuer-Reform: 

Wir können für Sie die "Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts" erstellen und übermitteln. Mein Honorar für diese Leistung beträgt pro Erklärung:

  • Für ein unbebautes Grundstück 250,- € netto.
  • Für Wohneigentum 550,- € netto.
  • Gewerbeimmobilien werden nach Zeitwert abgerechnet.

Für weitere Informationen können Sie sich gern bei mir melden.


Leistungen im betrieblichen Bereich

Steuererklärungen und Abschlüsse 

 Gewinnermittlung für Gewerbetreibende und Freiberufler

  • Bilanzerstellung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften  und GmbH
  • Steuererklärung
  • Lohnsteuerberatung
  • Beratung
  • Sonderarbeiten

Finanzbuchführung

  • Einrichtung, Kontieren und Buchen
  • Beratung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Sonderarbeiten

Lohnbuchführung

  • Lohnabrechnung
  • Meldung
  • Beratung
  • Sonderarbeiten

Betriebsprüfungen

  • Vorbereitung, Beratung und Betreuung
  • inner- oder außerbetriebliche Durchführung
  • Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft

Rechtsmittel

  • außergerichtliche Einsprüche
  • finanzgerichtliche Verfahren

Steuerliche Beratung in speziellen Situationen

  • Eheschließung
  • Ehescheidung
  • Erbschaft
  • Steuerstrafverfahren
  • Optimale Rechtsformwahl

Verhandlungen mit Behörden

  • Finanzamt
  • Gemeinden
  • Behörden
  • Zustellungs-, Handlungsvollmacht

Steuerplanung

  • langfristige Strategien
  • gezielte Steuerentlastung

Finanzanalysen

  • Ermittlung von Unternehmensdaten zur Unternehmenssteuerung
  • Erfolgsanalyse

Existenzgründungsberatung

  • Konzepte / Berichte erstellen
  • Finanz- und Investitionsbedarfsermittlung
  • Gespräche mit Banken und Behörden


Leistungen im privaten Bereich

Erstellen von Erklärungen und Anträgen für:

  • Einkommenssteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren
  • Korrespondenz mit und Vertretung vor Finanzbehörden
  • Vorausgefüllte Steuererklärung
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung