Steuerbüro
Regina Feger

 

Honorar

 

Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom 11.12.2012.

Sie beinhaltet gesonderte Gebührenpositionen für jede einzelne Leistung.
Die jeweilige Gebühr bemisst sich nach den entsprechenden Gegenstandswerten und dem Umfang der Tätigkeit.

Die Berechnung erfolgt nach:  

1. der Bedeutung der Angelegenheit,

2. dem Umfang,

3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.

 

Aus diesem Grunde kommt hier noch eine Größe zur Feinabstimmung hinzu, die sogenannten "Zehntel" oder "Zwanzigstel". Diese Einheit gibt jedem Steuerberater die Möglichkeit das Honorar individuell anzupassen.

In der Regel orientieren wir uns an den Mittelwerten der Gebührenverordnung.

Über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem speziellen Fall geben wir Ihnen gerne Auskunft.